AUFSICHTS- UND C-/KONTROLL-INSTRUMENTE In letzter Zeit wurde in den Medien immer häufiger und lauter die mangelnde Kontrolle des Topmanagements durch die Aufsichtsorgane kritisiert. In Deutschland wurde hierauf sogar eigens ein Gesetz mit dem gewichtigen Titel "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" (kurz KonTraG) eingeführt. Eine Reaktion, die unseres Erachtens jedoch am Ziel vorbei schießt - der verantwortungsbewusste Eigentümer muss nicht erst per Gesetz auf seine ureigensten Interessen aufmerksam gemacht werden. Leider haben es aber in wirtschaftlich guten Zeiten viele Aufsichtsorgane versäumt, sich für ihr Unternehmen detailliert zu interessieren. Sie vertrauten den guten Ergebniszahlen ihres Managements und den (zurückliegenden und unverbindlich formulierten) Prüfungsberichten der Wirtschaftsprüfer. Dies ließ die Wachsamkeit mancher Eigentümer sinken. Heute fehlen deswegen in vielen Aufsichtsgremien wirksame Instrumente, mit denen Managementfehler rechtzeitig erkannt werden können. Die Entwicklung solcher Kontroll- und Controllinginstrumente ist ureigenste Aufgabe der Aufsichtsorgane. Alleine sie bestimmen die Anforderungen an ihrer Hilfsinstrumente. In der Regel verfügen die Aufsichtsgremien aber selber nicht über ausreichende Kapazitäten bei der Entwicklung solcher Instrumente. Auch das eigene Management kann mit dieser Aufgabe nicht unbedingt beauftragt werden, da gerade deren Arbeit überwacht werden soll. Weiter scheiden auch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aus, deren Qualifikation liegt im "Kontrollieren der Vergangenheit", nicht aber "im Blick nach vorne". Mit unseren Erfahrungen in der zukunftsweisenden Ausrichtung von Organisation und Management bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an Ihre Aufsichtsrechte künftig effizienter wahrnehmen zu können. |
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